Nach einem Unfall muss zuerst die Unfallstelle abgesichert und bei Bedarf erste Hilfe geleistet werden. Sind Rettungsdienst und Polizei verständigt, sollten die Unfallbeteiligten ihre Daten aufnehmen und den europäischen Unfallbericht zur ersten Beweissicherung ausfüllen. Es ist ratsam, dann einen unabhängigen und freien Gutachter einzuschalten und Kontakt mit der Werkstatt ihres Vertrauens aufzunehmen.
Für die faire und objektive Vermittlung zwischen zwei Parteien empfiehlt es sich in jedem Falle einen freien Sachverständigen zu beauftragen. Dabei werden Ihre Anliegen als Geschädigter berücksichtigt, denn es wird anhand der Herstellerangaben und nicht nach Vorgaben einer Versicherung oder Partnerwerkstatt kalkuliert.
Ab einer Schadenshöhe von über 750 Euro bezahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten, insofern Sie nicht am Unfall Schuld sind. Das jeweilige Honorar berechnet sich nach der Schadenshöhe.