Wofür ein Gutachten?
Sie benötigen ein Unfallgutachten, damit im Schadensfall eine Beweissicherung durchgeführt und der Aufwand für die Reparatur geschätzt werden kann.
Es gibt Ihnen nicht nur Aufschluss über die genaue Schadenshöhe, sondern hilft Ihnen auch, Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher durchzusetzen.
Vorgehensweise im Schadensfall
So funktioniert ein Gutachten
AUFWAND FÜR DIE REPARATUR
Im ersten Schritt mache ich mit ein Bild vor Ort, dokumentiere alle Mängel, die auf den Unfall zurückzuführen sind und nehme die Fahrzeugdaten auf. Der Schadenumfang und die Einschätzung des Reparaturaufwands dienen Ihnen als Grundlage für die Erstattung der Werkstattkosten von der Versicherung.
IM FALLE EINES TOTALSCHADENS
Sollte die Reparatur Ihres Fahrzeugs nicht mehr möglich sein, wird der Wiederbeschaffungswert, den Ihr Fahrzeug vor dem Unfall hatte sowie der Restwert, den Ihr Fahrzeug nach dem Unfall hat ermittelt.
Im Anschluss an das Gutachten berate ich Sie gerne über Ihre Möglichkeiten zur weiteren Vorgehensweise.
Unabhängige Beurteilung
Der Schaden wird von einem unabhängigen Dritten beurteilt, der nicht in Verbindung zu einer Versicherung oder Partnerwerkstatt steht.
Plausibiltätsprüfung
Es wird geprüft, ob die Schadensbilder, Schadenschilderung und Schadenhergang zusammenpassen und ob eventuelle Altschäden zu berücksichtigen sind.
Beweissicherung
Anhand von Fotos und Notizen werden eindeutige Beweise sichergestellt, die als Grundlage für das Gutachten und auch für rechtliches Vorgehen gelten.
Ihre Rechte als Geschädigter
nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden)
Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens
Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine Werkstatt vorzuschreiben, obwohl es vielfach versucht wird. Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten
Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen.
Freie Wahl des Sachverständigen
Es steht Ihnen frei, einen
Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.
Mietwagen und Nutzungs-ausfallentschädigung
Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls können Sie einen
Mietwagen beanspruchen (mit Ausnahme bei sehr geringem Fahrbedarf). Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer des schadenbedingten Ausfalls alternativ eine
Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.
Recht auf Ihren Anwalt
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers zu übernehmen. So können Sie sicher sein, dass alle Schadenspositionen berücksichtigt werden.
Hier sollten Sie aufpassen!
KFZ-Versicherung mit Werkstattbindung:
Aktuell liegt es stark im Trend, dass Versicherungen einen vergünstigten Vertrag mit direkter Werkstattbindung anbieten, mit dem Sie als Kunde deutliche Ersparnisse erzielen können. Mit dieser Bindung sind Sie verpflichtet, Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren zu lassen. Wichtig ist es jedoch vorab zu Prüfen, welche Services der Vertrag beinhaltet und ob es eine Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe gibt.
Die Bindung an eine Partnerwerkstatt der Versicherung gilt ausschließlich für selbstverschuldete Schäden (Teil- oder Vollkasko). Für Inspektionen, Wartungen und Haftpflichtschäden, dürfen Sie jederzeit eine Werkstatt Ihrer Wahl aufsuchen.
Lesen Sie hier mehr zum Thema.
So setzten Sich die Kosten für ein Gutachten zusammen
Die Kosten für ein Gutachten richten sich stets nach der Schadenshöhe. Nach einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Kosten immer die gegnerische Versicherung. Für die Berechnung des Gutachten-Honorars gibt es eine Empfehlung des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.) nach der ich meine Gutachten berechne.
Die aktuelle Befragung des BVSK können Sie hier downloaden:
Wussten Sie eigentlich...?
… dass Sie als Geschädigter immer das Recht auf eine freien und unabhängigen Gutachter haben?
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Ich werde mich so schnell wie möglich bei Ihnen melden!